Geschrieben von Björn | Abgelegt in Banales
Matthias stellt sich die Frage was eigentlich nach EHUG alles in die Twitter-Signatur hinein muss.
Nun arbeite ich in einem modernen IT-Unternehmen, in dem verstärkt neue, elektronische Medien in der Unternehmenskommunikation eingesetzt werden. [..] Twitter [..] gewinnt [..] immer mehr an Gewicht, so dass sich für mich die Frage stellt, ob die Regelungen des EHUG in Bezug auf die Email-Signaturen auf das Medium Email beschränkt [sind], oder auch auf diese neuen Technologien angewendet werden müssen? Sollte dies der Fall sein, welche Angaben sind in der Twitter-Signatur zwingend erforderlich?
Ich bin auf die Antwort gespannt.
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